Staatsanwaltschaft Hannover

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Staatsanwaltschaft Hannover verursacht Millionenschaden!

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Nächster Justizskandal in Niedersachsen mit den üblichen Beteiligten: Staatsanwaltschaft Hannover, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Manfred Wendt und Generalstaatsanwaltschaft Celle, vertreten durch Generalstaatsanwalt Harald Range!

Die 5 Jahre lange unschuldige Inhaftierung des Ralf W. bleibt vorerst ohne Konsequenzen für den verantwortlichen Staatsanwalt aus Hannover.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle deckt weiterhin Rechtsbeugung und Aktenunterdrückung, die zur unschuldigen Inhaftierung des Ralf W. führten!

Zu den Tatsachen:

Gegen den Staatsanwalt, der die ungerechtfertigte Verurteilung zu verantworten hatte, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches allerdings wieder (wie üblich) eingestellt wurde. Daraufhin wurde durch Ralf W.s Verteidiger Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Celle eingereicht. Auch diese wurde selbstverständlich verworfen. Diese Tatsache ist natürlich wenig verwunderlich, denn diese Politik des gegenseitigen Deckens hatte sich bekanntlich auch schon bestens im Fall des „Rotlicht-Staatsanwalts“ Uwe Görlich bewährt. Es ist in Niedersachsen stets dasselbe Theater: Ermittlungsverfahren gegen Kollegen werden behindert, unterdrückt und niedergeschlagen.

Dafür haben die Niedersachsen bereits eine eigene Formulierung gebildet: Jeder Justizskandal wird „unter die Robe gekehrt“. Zwischenzeitlich ist dies in der Landeshauptstadt ein fester umgangssprachlicher Begriff und gehört zum kollektiven Sprachgebrauch.

Gerhard Berger, Leitender Oberstaatsanwalt, sagte auf eine Presseanfrage der Lüneburger Landeszeitung: „Das Verfahren wurde eingestellt. Die Beschwerde des Klägers dagegen wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Celle verworfen, weil kein strafbares Verhalten vorhanden war.“

Fassen wir also kurz zusammen:

Zwei Männer landen unschuldig im Gefängnis, weil ein Staatsanwalt versagte, indem er die Gerichte nicht informierte. Vorzuwerfen sind ihm nach heutigem Kenntnisstand: Aktenunterdrückung, Freiheitsberaubung, sowie Anrichten eines voraussichtlichen Millionenschadens zu Lasten des niedersächsischen Steuerzahlers (Schadensersatzansprüche der unschuldig Inhaftierten). All diese Vorwürfe reichen unverständlicherweise nicht aus, um gegen den Betreffenden ein Ermittlungsverfahren mit dem gebotenen Nachdruck zu führen. Jeder einzelne dieser Vorwürfe würde bei einem „Normalbürger“ genügen, um ein Strafverfahren zu betreiben.

Im Versagen sind die Staatsanwaltschaft Hannover sowie das Landgericht Hannover bundesweit auf einem Spitzenplatz. Das sieht man daran, dass die Anzahl der Urteile aus Hannover, die durch den BGH kassiert werden, ungewöhnlich hoch ist. Bei dem vorliegenden Fall versagte bedauerlicherweise der BGH als (leider notwenige) Kontrollinstanz für Hannover. Die Unglaubwürdigkeit der Zeugin Jennifer konnte, auf Grund der Aktenunterdrückung in Hannover, von den BGH-Richtern nicht erkannt werden.

In einem Interview des angesehenen Strafverteidigers Schwenn mit der Landeszeitung Lüneburg vom 16.09.2010, äußert sich Schwenn ausführlich zu den katastrophalen Zuständen in der Hannoverschen Justiz. Unter andrem warf Schwenn der Staatsanwaltschaft in Hannover unglaubliche Unprofessionalität vor.

Schwenn hatte zuvor Ralf W., einen der Beschuldigten, im Wiederaufnahmeverfahren wegen des sexuellen Mißbrauchs der damals 15-jährigen Jennifer vor dem Landgericht Lüneburg vertreten. Das Wiederaufnahmeverfahren endete bekanntlich mit dem Freispruch der Beschuldigten.

In Hannover fehle es offensichtlich an dem Willen, die katastrophalen Zustände aufzuklären, betonte Schwenn im Interview. Verantwortlich dafür sei eigentlich der zuständige Leitende Oberstaatsanwalt, der offensichtlich nicht geneigt sei, dieser Aufgabe nachzukommen.

Herr Justizminister Busemann, stellen Sie sich endlich Ihrer Verpflichtung und beenden Sie das unerträgliche Trauerspiel in der Staatsanwaltschaft Hannover! Sie haben einen Amtseid geleistet, der Sie verpflichtet, Schaden vom Deutschen Volke abzuwenden. Wenn hier regelmäßig Schadensersatzansprüche zu Lasten des Landeshaushaltes auf Grund der Unfähigkeit der Ihnen unterstellten Justizbehörden fällig werden, müssen Sie handeln! Für Ihre bisherige Untätigkeit haben die Niedersachsen kein Verständnis mehr!

Ferner wäre es wäre es in dieser Affäre angemessen gewesen, Herr Justizminister, wenn Sie sich stellvertretend für die Niedersächsische „Justiz“, persönlich bei den Beteiligten entschuldigt hätten!

Noch_Jungfrau

Als kleine Randnotiz für die Leute die keine Lust haben die ganzen Interviews zu lesen, aber trotzdem wissen wollen, wie in Hannover ermittelt wird: Mit einer derartigen Flasche will das angebliche Opfer damals vergewaltigt worden sein. Sie war aber nachweislich noch Jungfrau. Dieser Umstand erschütterte ihre Glaubwürdigkeit in den Augen der Staatsanwaltschaft Hannover nicht!

http://www.presseportal.de/pm/65442/1683209/landeszeitung_lueneburg

http://www.presseportal.de/pm/65442/1683201/landeszeitung_lueneburg

http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1624999/Freispruch-im-Vergewaltigungsprozess.html

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Unschuldig-im-Gefaengnis-Freispruch-nach-fuenf-Jahren-Haft