Staatsanwaltschaft Hannover

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Archive for September 2010

Uwe Görlich der Rotlicht-Staatsanawalt hat Ziel erreicht: Telefonsex-Abzocker durch Bewährungsstrafe auf freiem Fuss!

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Kurz notiert:

Am heutigen Montag den 27. September 2010 wurde das Urteil gesprochen. Die Telefonsex-Abzocker, die insgesamt 67 Männer um über 92.000 Euro betrogen haben, kommen nicht ins Gefängnis, sondern können sich weiterhin an ihrer Freiheit erfreuen. Zu verdanken haben wir das milde Urteil dem legendären Rotlicht-Staatsanwalt Uwe Görlich. So wird der Hannoveraner Oberstaatsanwalt bezeichnet, seit durch einen Bericht aus dem Weser-Kurier bekannt wurde, dass Görlich Prostituierte rechtlich beraten hat und somit der Polizei die Arbeit erschwerte. Durch Uwe Görlichs  juristische Schützenhilfe wurde die Strafverfolgung damals unmöglich gemacht.

Nun also kümmerte sich Görlich aktuell um die Belange und Interessen der Telefonsex-Abzocker, da er ungewöhnlich niedrige Bewährungsstrafen forderte. Das Gericht folgte der Forderung und die Betrüger verlassen das Gericht auf freiem Fuss.

Man sieht auch am aktuellen Fall: Sobald es um Vergehen im Rotlichtmilieu geht, beisst Uwe Görlich nicht, sondern lässt nur anstaltshalber ein leise Bellen verlauten.

Angesichts des immensen Schadens, den die Betrüger angerichtet haben, lässt sich die Zurückhaltung des Law and Order Staatsanwaltes nur dann verstehen, wenn man um die durch den Weser-Kurier bekannt gewordenen Milieu-Verstrickungen des Uwe Görlich weiss.

Wieder ein neues „Glanzstück“ in der langen Geschichte der Hannoverschen Justiz. Parkt man nur 5 Minuten zu lang an der Parkuhr, schreitet die Justiz ein. Handelt es sich jedoch um Milieu-Straftaten, gehen bestimmte Rotlicht-Staatsanwälte vergleichsweise milde mit den Deliquenten um.

Herr Minister: Wegschauen geht nicht mehr!


http://mobil.newsclick.de/artikel/12992533.xml

http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2010/09/09/uwe-gorlich-der-rotlicht-staatsanwalt-fordert-bewahrung-telefon-sex-abzocker/

http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1644573/Bewaehrungsstrafen-fuer-Anbieter-teurer-Flirt-Line.html

Uwe Görlich Vita:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-05/justizaffaere-hannover

http://www.weser-kurier.de/Artikel/Region/164660/Unter+die+Robe+gekehrt.html

Written by 1955

September 27, 2010 at 2:38 pm

Staatsanwaltschaft Hannover tanzt Justizminister Busemann auf der Nase herum!

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Zu dem Vergewaltigungsverfahren gegen die zwei Männer aus Hannover, die unschuldig viele Jahre im Gefängnis verbrachten, gab es am 23.09.2010 einen erneuten Bericht des Nachrichtenmagazins PANORAMA.

Es ergeben sich neue interessante Hinweise zu der Arbeitsweise in der Staatsanwaltschaft Hannover. Nach wie vor bleibt der Staatsanwaltschaft unbelehrbar. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen und alles richtig gemacht“ lautet wie üblich die vorgegebene Doktrin. Da Wendt der Leitende Oberstaatsanwalt ist, hat er diese Parole zu verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Hannover verhält sich respektlos gegenüber Justizminister Busemann. Dieser sah sich auf Nachfrage des Nachrichtenmagazins PANORAMA genötigt, sich im Namen der gesamten Justiz für die 5-jährige unschuldige Inhaftierung des Ralf W. zu entschuldigen. PANORAMA erhielt auf  Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Hannover die Auskunft, dass keine Fehler gemacht worden seien. Die Betonköpfe Wendt und Co. sind weiterhin uneinsichtig und fallen durch derartiges Verhalten dem Justizminister in den Rücken.

Fassen wir also zusammen: Die Staatsanwaltschaft Hannover bringt durch ihre skandalöse Ermittlungs- und Anklagetätigkeit das Justizministerium in die unangenehme Lage, sich öffentlich entschuldigen zu müssen. Diese Entschuldigung erfolgte seitens des Ministeriums „im Namen der gesamten Justiz“, wie Herr Minister Busemann im PANORAMA-Interview betonte. Wenn nun die Staatsanwaltschaft weiterhin behauptet, alles richtig gemacht zu haben, besteht der begründete Verdacht, dass Herr Wendt und seine juristische Laientanzgruppe dem Minister auf der Nase herum tanzen.

Es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft Hannover weiter macht, als sei nichts geschehen. Nun wäre ein guter Zeitpunkt den „Hannoverschen Sumpf“ auszutrocknen. Die verantwortlichen Beamten müssen dienstrechtliche Konsequenzen spüren. Ermahnungen reichen bei der Art und dem Umfang des Fehlverhaltens nicht aus! Nur so kann das Vertrauen der niedersächsischen Bevölkerung in die Justizbehörden wieder hergestellt werden und der Respektverlust gegenüber dem Ministerium gebremst werden.

Herr Justizminister Busemann, Ihre öffentliche Entschuldigung ist nur der erste Schritt. Diese war angemessen und erforderlich. Hierfür gebührt Ihnen Anerkennung! Jetzt dürfen Sie aber nicht auf halber Strecke stehen bleiben, sondern müssen handeln und in Hannover durchgreifen. Sollten Sie disziplinarrechtlich bei Wendt und Co. untätig bleiben, entsteht der Eindruck, dass in Hannover nicht das Justizministerium, sondern die Staatsanwaltschaft die Richtlinienkompetenz hat.

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2010/panoramafreispruch101.html

https://timo1955.wordpress.com/2010/09/16/staatsanwaltschaft-hannover-verursacht-millionenschaden

http://www.presseportal.de/pm/65442/1683209/landeszeitung_lueneburg

http://www.presseportal.de/pm/65442/1683201/landeszeitung_lueneburg

http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1624999/Freispruch-im-Vergewaltigungsprozess.html

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Unschuldig-im-Gefaengnis-Freispruch-nach-fuenf-Jahren-Haft

Written by 1955

September 27, 2010 at 9:19 am

Staatsanwaltschaft Hannover verursacht Millionenschaden!

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Nächster Justizskandal in Niedersachsen mit den üblichen Beteiligten: Staatsanwaltschaft Hannover, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Manfred Wendt und Generalstaatsanwaltschaft Celle, vertreten durch Generalstaatsanwalt Harald Range!

Die 5 Jahre lange unschuldige Inhaftierung des Ralf W. bleibt vorerst ohne Konsequenzen für den verantwortlichen Staatsanwalt aus Hannover.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle deckt weiterhin Rechtsbeugung und Aktenunterdrückung, die zur unschuldigen Inhaftierung des Ralf W. führten!

Zu den Tatsachen:

Gegen den Staatsanwalt, der die ungerechtfertigte Verurteilung zu verantworten hatte, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches allerdings wieder (wie üblich) eingestellt wurde. Daraufhin wurde durch Ralf W.s Verteidiger Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Celle eingereicht. Auch diese wurde selbstverständlich verworfen. Diese Tatsache ist natürlich wenig verwunderlich, denn diese Politik des gegenseitigen Deckens hatte sich bekanntlich auch schon bestens im Fall des „Rotlicht-Staatsanwalts“ Uwe Görlich bewährt. Es ist in Niedersachsen stets dasselbe Theater: Ermittlungsverfahren gegen Kollegen werden behindert, unterdrückt und niedergeschlagen.

Dafür haben die Niedersachsen bereits eine eigene Formulierung gebildet: Jeder Justizskandal wird „unter die Robe gekehrt“. Zwischenzeitlich ist dies in der Landeshauptstadt ein fester umgangssprachlicher Begriff und gehört zum kollektiven Sprachgebrauch.

Gerhard Berger, Leitender Oberstaatsanwalt, sagte auf eine Presseanfrage der Lüneburger Landeszeitung: „Das Verfahren wurde eingestellt. Die Beschwerde des Klägers dagegen wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Celle verworfen, weil kein strafbares Verhalten vorhanden war.“

Fassen wir also kurz zusammen:

Zwei Männer landen unschuldig im Gefängnis, weil ein Staatsanwalt versagte, indem er die Gerichte nicht informierte. Vorzuwerfen sind ihm nach heutigem Kenntnisstand: Aktenunterdrückung, Freiheitsberaubung, sowie Anrichten eines voraussichtlichen Millionenschadens zu Lasten des niedersächsischen Steuerzahlers (Schadensersatzansprüche der unschuldig Inhaftierten). All diese Vorwürfe reichen unverständlicherweise nicht aus, um gegen den Betreffenden ein Ermittlungsverfahren mit dem gebotenen Nachdruck zu führen. Jeder einzelne dieser Vorwürfe würde bei einem „Normalbürger“ genügen, um ein Strafverfahren zu betreiben.

Im Versagen sind die Staatsanwaltschaft Hannover sowie das Landgericht Hannover bundesweit auf einem Spitzenplatz. Das sieht man daran, dass die Anzahl der Urteile aus Hannover, die durch den BGH kassiert werden, ungewöhnlich hoch ist. Bei dem vorliegenden Fall versagte bedauerlicherweise der BGH als (leider notwenige) Kontrollinstanz für Hannover. Die Unglaubwürdigkeit der Zeugin Jennifer konnte, auf Grund der Aktenunterdrückung in Hannover, von den BGH-Richtern nicht erkannt werden.

In einem Interview des angesehenen Strafverteidigers Schwenn mit der Landeszeitung Lüneburg vom 16.09.2010, äußert sich Schwenn ausführlich zu den katastrophalen Zuständen in der Hannoverschen Justiz. Unter andrem warf Schwenn der Staatsanwaltschaft in Hannover unglaubliche Unprofessionalität vor.

Schwenn hatte zuvor Ralf W., einen der Beschuldigten, im Wiederaufnahmeverfahren wegen des sexuellen Mißbrauchs der damals 15-jährigen Jennifer vor dem Landgericht Lüneburg vertreten. Das Wiederaufnahmeverfahren endete bekanntlich mit dem Freispruch der Beschuldigten.

In Hannover fehle es offensichtlich an dem Willen, die katastrophalen Zustände aufzuklären, betonte Schwenn im Interview. Verantwortlich dafür sei eigentlich der zuständige Leitende Oberstaatsanwalt, der offensichtlich nicht geneigt sei, dieser Aufgabe nachzukommen.

Herr Justizminister Busemann, stellen Sie sich endlich Ihrer Verpflichtung und beenden Sie das unerträgliche Trauerspiel in der Staatsanwaltschaft Hannover! Sie haben einen Amtseid geleistet, der Sie verpflichtet, Schaden vom Deutschen Volke abzuwenden. Wenn hier regelmäßig Schadensersatzansprüche zu Lasten des Landeshaushaltes auf Grund der Unfähigkeit der Ihnen unterstellten Justizbehörden fällig werden, müssen Sie handeln! Für Ihre bisherige Untätigkeit haben die Niedersachsen kein Verständnis mehr!

Ferner wäre es wäre es in dieser Affäre angemessen gewesen, Herr Justizminister, wenn Sie sich stellvertretend für die Niedersächsische „Justiz“, persönlich bei den Beteiligten entschuldigt hätten!

Noch_Jungfrau

Als kleine Randnotiz für die Leute die keine Lust haben die ganzen Interviews zu lesen, aber trotzdem wissen wollen, wie in Hannover ermittelt wird: Mit einer derartigen Flasche will das angebliche Opfer damals vergewaltigt worden sein. Sie war aber nachweislich noch Jungfrau. Dieser Umstand erschütterte ihre Glaubwürdigkeit in den Augen der Staatsanwaltschaft Hannover nicht!

http://www.presseportal.de/pm/65442/1683209/landeszeitung_lueneburg

http://www.presseportal.de/pm/65442/1683201/landeszeitung_lueneburg

http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1624999/Freispruch-im-Vergewaltigungsprozess.html

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Unschuldig-im-Gefaengnis-Freispruch-nach-fuenf-Jahren-Haft

Omertà des Schweigens im LKA Hannover!

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Falls unbekannt: Omertà

Schon wieder ein neuer Skandal in der „ehrenwerten Gesellschaft“ der Hannoverschen Justiz.

Kurz zu den Hintergründen:

Auf einer Dienstfahrt bedrohte ein 39-jähriger LKA Beamter seinen 27-jährigen Kollegen mit der Dienstwaffe. Angeblich habe er dem Kollegen einen Tag später noch das volle Magazin an den Kopf gedrückt und gesagt:“Lass Dir das nochmal durch den Kopf gehen“ (Anm. – mit deiner Aussage -). Er machte dem jungen Kollegen ein Angebot, das dieser besser „nicht ablehnen“ sollte.

Seit Mitte 2009 läuft nun ein Ermittlungsverfahren gegen den 39-Jährigen. Am 05.09.10 sollte der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Bei Prozessbeginn staunte die Richterin Judith Carstens nicht schlecht, als die beiden Beamten aussagten, dass sie von Ihrem Dienstherrn, dem LKA Hannover ein Aussageverbot erhalten haben. Als Begründung gibt das LKA – vertreten durch Pressesprecher Frank Federau – an, dass die Betroffenen als verdeckte Ermittler tätig seien, „deren dienstliche Belange besonders zu schützen sind.“

Meiner Meinung nach, eine unschlüssige Begründung, denn ich persönlich würde nicht mehr mit einem Kollegen zusammen arbeiten wollen, der andere aus den eigenen Reihen mit der Dienstwaffe bedroht. Ganz offensichtlich hat das LKA allerdings nicht vor, sich von dem betreffenden Beamten zu trennen, denn Federau führt weiter aus:“Es muss gewährleistet sein, dass laufende und zukünftige Einsätze nach wie vor erfolgversprechend durchgeführt werden können“.

Wie so häufig gibt es auch hier wieder zwei Wege, wie eine derartige Affäre beendet werden kann. Der richtige Weg wäre gewesen, die Geschichte vom Amtsgericht aufklären zu lassen. Das LKA-Hannover entschied sich aber wieder für den „Hannoverschen Weg“. Konkret: Tarnen, Maulkörbe verteilen und in der Öffentlichkeit verschleiern. Besser wäre gewesen, die Sache klären zu lassen, denn nun wird von den Medien völlig zu Recht die Frage aufgeworfen, was das LKA zu verbergen habe. Auch aus den Reihen der Polizeigewerkschaft gibt es inzwischen Kritik am LKA Niedersachsen.

Erstaunen tut mich der Vorfall allerdings nicht. Im Gegenteil, er passt in das katastrophal desolate Gesamtbild, das die Niedersächsischen Justizbehörden derzeit in der Öffentlichkeit abgeben.

Daher erneut die Frage an den obersten Dienstherrn. Herr Busemann, Sie als Justizminister tragen die politische Verantwortung für die Vorgänge und Zustände in Hannover.

Wie lange soll das noch so weiter gehen? In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass Sie Ihren Laden nicht im Griff haben. Sind von Ihnen Massnahmen zu erwarten um die Auswüchse in der Justiz Hannover in den Griff zu bekommen, oder versuchen Sie weiterhin die Probleme auszusitzen, wie es üblicherweise der Fall ist?

Organigram der Niedersächsischen Justizbehörden?

http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/hamburg/article6551356/Polizist-bedroht-Kollegen-Prozess-vorerst-geplatzt.html

http://www.bild.de/BILD/regional/hannover/aktuell/2010/08/06/polizei-prozess-justiz-skandal/maulkorb-fuer-lka-maenner-was-verschweigt-behoerde.html

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Polizeigewerkschaft-kritisiert-LKA

Written by 1955

September 10, 2010 at 11:17 am

Uwe Görlich der Rotlicht-Staatsanwalt fordert Bewährung Telefon-Sex-Abzocker!

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Written by 1955

September 9, 2010 at 9:39 am

Nächster Justizskandal in Niedersachsen

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Die niedersächsische Kaderschmiede für Staatsanwälte, die aus der Rolle fallen, die Staatsanwaltschaft Hannover, hat ihren nächsten Kollateralschaden zu verantworten.

Zwei Männer waren tatsächlich über 3 und über 5 Jahre unschuldig mit dem Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs im Gefängnis, weil die Herrschaften der Staatsanwaltschaft Hannover es versäumt haben, die Akten für das damals angestrebte Revisionsverfahren an den Bundesgerichtshof weiterzuleiten.

Kurz zu den Hintergründen:

Die damals 15 Jährige Jennifer W. aus dem Raum Hannover beschuldigte ihren Vater und einen Freund der Familie, sie im Jahr 2001 mehrfach sexuell missbraucht und dabei entjungfert zu haben. Die Angeklagten wurden vom Landgericht in Hannover zu Haftstrafen in Höhe von 12 Jahren und 8 Monaten bzw. 4 Jahren verurteilt. 3 Monate nach der im Jahr 2004 erfolgten Verurteilung ging Jennifer mit einer neuen Geschichte zur Staatsanwaltschaft. Diesmal wollte sie angeblich schon im Alter von 8 Jahren an einen Mädchenhändlerring verkauft worden sein. Man habe sie dort angeblich jahrelang vergewaltigt. Sie habe auch miterleben müssen, wie Babys an die Wand geworfen wurden, um sie zu töten.

Bei der Überprüfung der neu geschilderten Vorgänge ist sogar den Leuchten aus Hannover aufgefallen, dass das Mädchen offensichtlich nicht die Wahrheit sagte, da die angeblichen Tatorte nicht gefunden werden konnten und die namentlich beschriebenen Täter nicht aufzuspüren waren.

Zu dieser Zeit lief das Revisionsverfahren vor dem BGH. Aber statt die neuen Erkenntnisse bezüglich der Glaubwürdigkeit der Zeugin weiterzuleiten, warteten die Staatsanwälte in Hannover lieber ab und unterdrückten die Akten. Die Revision der Angeklagten wurde verworfen, weil die BGH-Richter keine Kenntnis von der Unglaubwürdigkeit der Zeugin erhielten.

Die Schmierenkomödie Marke Staatsanwaltschaft Hannover fand nun endlich ein Ende. Heute wurden die Beschuldigten vom Landgericht Lüneburg freigesprochen. Auf das Land Niedersachsen kommen nun bisher unbezifferte Schadensersatzforderung zu, die direkt aus dem schlampigen Aggieren der Staatsanwaltschaft Hannover entstanden sind.

Man mag sich gar nicht vorstellen, über 5 Jahre unschuldig inhaftiert zu sein. Dann auch noch mit dem Vorwurf des Kindesmissbrauchs. Kifis haben in den JVAs den untersten Stand in der Gefangenenhirarchie.

Wie lange sehen Sie sich die desolate Amtsführung des Leitenden Oberstaatsanwalts Wendt noch an, Herr Justizminister? Handeln Sie endlich, Herr Busemann!

Artikel zum Wiederaufnahmeverfahren:

http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/panoramajustiz104.html

http://www.sn-online.de/Nachrichten/Hannover/Uebersicht/Landgericht-Wir-haben-alles-getan

http://hamburg.business-on.de/unschuldig-hinter-gittern-staatsanwaltschaft-verschwieg-entlastendes-material_id17629.html

Artikel zum Freispruch:

http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/freispruch103.html

http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1624999/Freispruch-im-Vergewaltigungsprozess.html

Written by 1955

September 8, 2010 at 3:32 pm

Uwe Görlich der Rotlicht-Staatsanwalt fordert Bewährung Telefon-Sex-Abzocker!

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Unglaublich aber wahr. In dem Verfahren gegen 3 geständige „Telefonabzocker“ forderte der bekannte „Rotlicht-Staatsanwalt“ vor dem Landgericht Hildesheim Bewährungsstrafen. Die Täter hatten 67 „einsame“ Männer um insgesamt 92.000 Euro gebracht. Uwe Görlich will sie trotzdem nur mit einer Bewährungsstrafe davonkommen lassen. Das Urteil ist für den 27. September angekündigt.

Als Begründung gab Görlich an, sie  hätten die „Bedürftigkeit“ und „Gutgläubigkeit“ der Anrufer ausgenutzt. Ob er sie wegen der Nähe seiner eigenen Verfehlungen – Flirtline/Rotlichtmilieu – oder aus einem anderen Grund so ein mildes Urteil fordert, wird wohl das Geheimnis von Görlich bleiben. Ich hätte bei der Schadenshöhe und dem langen Tatzeitraum (ca. 3 Jahre) eine andere Forderung seitens der Staatsanwaltschaft erwartet.

Besonders verwunderlich ist die lasche Forderung, wenn man ein wenig in der Vergangenheit Görlichs stöbert. So fiel er früher wiederholt durch makriges Sprücheklopfen auf. Zu nennen wären beispielsweise:“Plattmachen alleine reicht nicht“ und „Man darf nicht nur bellen, manchmal muss man auch beißen“. Diese beiden Äußerungen stammen von ihm im Bezug auf den Umgang mit Urheberrechtsverletzungen gegenüber dem Heise Verlag.

Sehen wir nun also die Wandlung vom sprücheklopfenden Prostituiertenberater hin zum handzahmen „Staatsanwältchen“?

Die Geständigkeit der Angeklagten ist meiner Ansicht nach vorgeschoben, da für andere Betrügereien mit ähnlicher Schadenssumme fast immer Haftstrafen ohne Bewährung gefordert werden. Im unten verlinkten Urteil wurden beispielsweise 6 Jahre Haft für einen Betrug mit ähnlicher Schadenshöhe verhängt (Betrug mit einer Schein-Jobvermittlung).

http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Betrug-mit-Flirt-Line-Angeklagte-gestaendig

http://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article1623575/Betrug-mit-Kontaktanzeigen-Angeklagte-gestaendig.html

Heise:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sisyphusarbeit-Plagiatsschutz-1014990.html

http://www.heise.de/tr/artikel/Platt-machen-reicht-nicht-987336.html

(Betrug mit einer Schein-Jobvermittlung):

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,497344,00.html

Offener Brief an Justizminister Bernd Busemann

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Warum handeln Sie nicht, Herr Justizminister?

Wie nun schon seit längerem bekannt ist, gibt es in der Staatsanwaltschaft Hannover scheinbar erhebliche Probleme. Der Artikel der Journalistin Christine Kröger förderte ans Tageslicht, wie bedenklich die Ermittlungsbehörden in Hannover arbeiten.

Täuschen, tarnen, verdecken und verschleiern. Das sind wohl die richtigen Worte für die sogenannten „Ermittlungen“ im Fall des vielzitierten „Rotlichtstaatsanwaltes“ Uwe Görlich.

Problematisch ist natürlich, dass die Vorwürfe gegen den Staatsanwalt sehr lange zurück liegen. Zu lange funktionierte die Vernebelungstaktik der Behörden. Sicherlich sind auch die schweren Straftaten des Herrn Oberstaatsanwalts zwischenzeitlich verjährt. Strafrechtlich ist ihm nun nicht mehr beizukommen, Dank der großzügigen, langjährigen Hilfe der Kollegen, da diese offensichtlich den gleichen „Dienstzeitbeschäftigungen“ nachgehen, wie z.B. Staatsanwalt Dietmar Eisterhues und Oberstaatsanwalt Wolfgang Burmester.

Sogar der Dienstvorgesetzte, der leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wendt, der Staatsanwaltschaft Hannover zeichnet sich noch immer durch eine bemerkenswerte Untätigkeit in diesem Zusammenhang aus!

Diese Affäre ist nun bereits seit über 3 Monaten  in der Öffentlichkeit bekannt! Wann handeln Sie endlich?

Ich frage mich aus welchem Grund in Niedersachsen keine dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen werden? Gibt es eine interne Handlungsanweisung, wie mit dieser Affäre zu verfahren ist? Die lapidare Pressemitteilung, der Generalstaatsanwaltschaft in Celle, dass damals umfassend ermittelt worden sei, ohne Anhaltpunkte für ein strafbares Verhalten von Görlich feststellen zu können, scheinen mir ehrlich gesagt nicht glaubwürdig zu sein. Wie Frau Kröger, die im Übrigen direkt aus den Ermittlungsakten zitierte, festgestellt hat, wurde der liebe Herr Kollege Uwe Görlich bei seinen Verfehlungen durch seine Vorgesetzten und andere Staatsanwälte geschützt. Daher ist es lächerlich, zu behaupten, die Ermittlungen seinen anständig geführt und ergebnislos eingestellt worden.

Ganz ehrlich: Was soll dabei auch rauskommen, wenn Görlich vorher angerufen wird, um ihm die am nächsten Tag folgende Durchsuchung mitzuteilen und wenn zusätzlich noch die Ermittlungen in anderer Weise behindert werden?

Daher noch mal meine Frage: Aus welchem Grund werden keine dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen? Gibt eventuell etwas zu verbergen, Herr Busemann?

Oder liegt es an der CDU-Connection, wie im Kopp-Verlag berichtet wurde? Schließlich war der heutige Bundespräsident in Niedersachsen zum Zeitpunkt der Beförderung gerade Ministerpräsident…

Daher: Klären Sie uns endlich auf Herr Busemann!

Von einer christlichen Partei hätte ich zumindest erwartet, dass bei Prostitutionsförderung durch die Staatsanwaltschaft nicht weggesehen wird.

Das CDU Parteiprogramm titelte: Zukunftsland Niedersachsen…. Vielleicht sollte auch im Zukunftsland mal mit der Vergangenheit aufgeräumt werden.